20.10.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 16 Abs 3 · IV R 15/22
Realteilung, Abfindung, Aktie, Eigene Anteile, Wirtschaftsgut, Stille Reserven
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
Finden die Realteilungsgrundsätze auch dann Anwendung, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien des ausscheidenden Mitunternehmers werden? Handelt es sich bei eigenen Anteilen um Wirtschaftsgüter? Ist die Besteuerung der stillen Reserven im Hinblick auf die spätere Einziehung der übertragenen Aktien nicht sichergestellt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 15/22
Normen: EStG § 16 Abs 3, GewStG § 7 S 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung