20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 12 S 2 · V R 7/22
Tauschähnlicher Umsatz, Abfall, Entsorgung, Sonstige Leistung, Entgelt
Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
Beinhalten die Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit der Entsorgung und Aufbereitung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) für den Erhalt des Lösemittels (teilweise) auch tauschähnliche Umsätze mit Baraufgabe oder wird mit der Entsorgung lediglich eine sonstige Leistung der Abfallentsorgung gegenüber den Kunden erbracht, bei der sich das Entgelt nach dem Grad der Verschmutzung des vom Abfallverursacher gelieferten CKW richtet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 7/22
Normen: UStG § 3 Abs 12 S 2, UStG § 10 Abs 2 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.04.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger