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  • 23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 145 · X R 3/22

    Gutschein, Zahlung, Zeitpunkt, Überschussrechnung, Ordnungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr

    In welchem Zeitpunkt ist bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Erlös zu erfassen, wenn der Kunde zur Bezahlung einen Gutschein hingibt, auf den der Gutscheinaussteller erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlung leistet?Setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Tagesendsummenbons (Z1-Bon) voraus, dass dort auch der Stand des Grand-Total-Speichers und die Höhe der Vortagesumsätze ausgedruckt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 3/22

    Normen: AO § 145, EStG § 4 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger