23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 145 · X R 3/22
Gutschein, Zahlung, Zeitpunkt, Überschussrechnung, Ordnungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
In welchem Zeitpunkt ist bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Erlös zu erfassen, wenn der Kunde zur Bezahlung einen Gutschein hingibt, auf den der Gutscheinaussteller erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlung leistet?Setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Tagesendsummenbons (Z1-Bon) voraus, dass dort auch der Stand des Grand-Total-Speichers und die Höhe der Vortagesumsätze ausgedruckt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 3/22
Normen: AO § 145, EStG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger