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  • 25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · GrEStG § 6a · II R 31/22

    Grunderwerbsteuer, Umstrukturierung, Ausgliederung, Steuerbegünstigung, Neugründung

    Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr

    Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6a Satz 4 GrEStG vorzunehmen, sodass die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 GrEStG greift, wenn die herrschende Gesellschaft innerhalb der 5-jährigen Vorbehaltensfrist die aufnehmende Gesellschaft selbst gründet und beginnend mit der Gründung bis zum Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahme in beherrschendem Maße an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 31/22

    Normen: GrEStG § 6a, UmwG § 123 Abs 3 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger