25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · BewG § 22 Abs 2 · II R 36/22
Einheitsbewertung, Zurechnungsfortschreibung, Grundvermögen, Dauernutzungsrecht
Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr
Wann hat ein Dauernutzungsberechtigter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen eine Stellung erlangt, die ihn wirtschaftlich einem Grundeigentümer gleichkommen lässt und kann in einem solchen Fall ein Dauernutzungsrecht bewertungsrechtlich wie Grundeigentum zu bewerten sein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 36/22
Normen: BewG § 22 Abs 2, BewG § 24 Abs 1, BewG § 68 Abs 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger