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  • 25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · BewG § 22 Abs 2 · II R 36/22

    Einheitsbewertung, Zurechnungsfortschreibung, Grundvermögen, Dauernutzungsrecht

    Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr

    Wann hat ein Dauernutzungsberechtigter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen eine Stellung erlangt, die ihn wirtschaftlich einem Grundeigentümer gleichkommen lässt und kann in einem solchen Fall ein Dauernutzungsrecht bewertungsrechtlich wie Grundeigentum zu bewerten sein?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 36/22

    Normen: BewG § 22 Abs 2, BewG § 24 Abs 1, BewG § 68 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger