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  • 25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · AO § 89 Abs 2 · II R 37/22

    Verbindliche Auskunft, Gebühr, Lebenssachverhalt, Umwandlung, Junges Verwaltungsvermögen, Antragsteller

    Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr

    Gebührenfestsetzung bei einer verbindlichen Auskunft:Liegt im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt i.S. des § 1 Abs. 2 StAuskV vor, sodass gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 37/22

    Normen: AO § 89 Abs 2, AO § 89 Abs 3, ErbStG § 13b Abs 10 S 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung