25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · III R 35/22
Vermietung, Container, Veräußerung, Gewerbliche Einkünfte, Gewinnerzielungsabsicht
Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr
1. Ist ein Wirtschaftsgut (hier: Container) auch nicht deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen, weil von Anfang an beabsichtigt war, es vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer wieder zu veräußern?2. Stellt die nicht allein zur Absatzförderung dienende Vermietung dabei eine betriebliche Nutzung dar?3. Schließt das Konzept im Hinblick auf die Gewinnerzielungsabsicht den nach der Vermietungszeit erfolgenden Rückkauf von Containern aus, dass die Container zunächst Anlagevermögen und erst im Zeitpunkt der Umwidmung zum Verkauf Umlaufvermögen waren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 35/22
Normen: EStG § 22 Nr 3, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 15, HGB § 247 Abs 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger