25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 S 1 · IV R 23/22
Gewerbesteuerpflicht, Beginn der Tätigkeit, Veräußerungsabsicht, Personengesellschaft
Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr
Beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (hier: Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) bereits dann, wenn ihre (mehrheitlich beteiligte) Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies wirtschaftlich betrachtet der Veräußerung des einzigen Objekts der Gesellschaft gleichkommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 23/22
Normen: GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 10a, AO § 39 Abs 2 Nr 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung