25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 10d Abs 4 · XI R 18/22
Verlustfeststellung, Klage
Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr
Kann über die Höhe des Verlusts im Falle einer Nullfestsetzung wegen der Regelung in § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG (hier: i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG bzw. § 35b Abs. 2 Satz 3 GewStG) ausschließlich im Rahmen eines gegen die Verlustfeststellungsbescheide gerichteten Rechtsbehelfs-/Klageverfahrens entschieden werden, wenn die Verlustfeststellungsbescheide in Bestandskraft erwachsen sind und es dadurch für die Durchführung eines gegen die Verlustfeststellung gerichteten Klageverfahrens am Rechtsschutzinteresse fehlt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 18/22
Normen: EStG § 10d Abs 4, KStG § 31, GewStG § 35b Abs 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger