22.02.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 · IX R 14/22
Grundstück, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Veräußerung, Privates Veräußerungsgeschäft, Sonstige Einkünfte, Parzellierung, Flurstück
Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2022, 14:26 Uhr
Flurmäßige Abtrennung und anschließende Veräußerung einer unbebauten Teilfläche aus einem Flurstück, welches aus einer eigengenutzten Immobilie mit einer großzügigen Gartenfläche bestand. Kann die unbebaute, als Garten genutzte Fläche für sich den privilegierten Tatbestand einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG beanspruchen, da sie in einem Nutzen- und Funktionszusammenhang zum bewohnten Objekt stand?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 14/22
Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 26.09.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger