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  • 20.01.2023 · Anhängiges Verfahren · BewG § 14 · II R 41/22

    Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Bewertung, Kapitalwert, Vervielfältiger

    Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr

    Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird?Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. § 3 Abs. 2 und 3 GG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 41/22

    Normen: BewG § 14

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger