20.03.2024 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 14 · II R 45/22
Mittelbare Grundstücksschenkung, Vorerwerb, Feststellungsbescheid, Grundlagenbescheid, Erbschaftsteuer, Änderungsmöglichkeit
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr
Handelt es sich bei den zusätzlichen Erläuterungen in einem Erbschaftsteuerbescheid bzgl. der nicht gegebenen Einwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die festgestellten Grundbesitzwerte um eine fehlerhafte Belehrung i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, sodass der Erbschaftsteuerbescheid nicht in Bestandskraft erwachsen ist? Kann infolgedessen aufgrund eines geänderten Feststellungsbescheids für den Grundbesitz für Zwecke des Vorerwerbs auch die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 45/22
Normen: ErbStG § 14, AO § 356 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Beschluss vom 15.03.2024 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger