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  • 23.01.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 231 · X R 8/22

    Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung, Verjährung, Änderungsbescheid

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr

    Leben die bereits in 2005 zahlungsverjährten Steueransprüche (1985) für die keinerlei verjährungsunterbrechende Maßnahmen (§ 231 AO) ausgebracht wurden, wieder auf, wenn die Einkommensteuerfestsetzung des betreffenden Jahres in 2016 geringfügig zu Gunsten des Stpfl. geändert wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 8/22

    Normen: AO § 231, AO § 218 Abs 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 46/22

    Rechtsmittelführer: Verwaltung