21.04.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 33/22
Organschaft, Organisatorische Eingliederung, Bank, Aktiengesellschaft
Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung einer Bank in ihren alleinigen GesellschafterKönnen Umstände, die eine faktische Einflussmöglichkeit auf die laufende Geschäftsführung und das Geschäftsleitungsgremium gewähren, geeignet sein, eine organisatorische Eingliederung zu bewirken?Muss eine Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft bestehen oder ein Beherrschungsvertrag vorliegen, um eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zu begründen?Liegt ein Verstoß gegen Art. 3 GG im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche vor?Das Verfahren XI R 16/19 ruhte durch Beschluss vom 05.10.2021 bis zur Entscheidung des EuGH in den dortigen Verfahren C-141/20 und C-269/20. Das Verfahren wurde unter dem jetzigen Aktenzeichen XI R 33/22 wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 33/22
Normen: UStG § 2 Abs 2 Nr 2, EGRL 112/2006 Art 11, UStAE Abschn 2.8
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger