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  • 24.10.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 2 S 2 · III R 41/22

    Gewerbesteuer, Kürzung, Immobilie, Organschaft

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2023, 16:50 Uhr

    Ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 41/22

    Normen: GewStG § 2 Abs 2 S 2, GewStG § 9 Nr 1, GewStG § 7, GewStG § 8 Nr 1 Buchst e

    Erledigt durch: Urteil vom 11.07.2024, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde