20.02.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6b · XI R 27/22
Rücklage, Bilanzenzusammenhang
Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2023, 16:50 Uhr
Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im Jahr 2002 zu Recht gebildet worden ist, im Jahr 2003 gewinnwirksam aufzulösen? Sind die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen nach § 6b EStG erfolgswirksam anzuwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 27/22
Normen: EStG § 6b, EStG § 4 Abs 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung