23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 Nr 1 · III R 42/22
Kindergeld, Behinderung, Selbstunterhalt, Krankenhaus
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr
Ist ein behindertes Kind, das aufgrund einer Behinderung rechtswidrige Taten ohne Schuld begangen hat und wegen dieser zunächst einstweilen und im Anschluss aufgrund eines Gerichtsurteils in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wegen der Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 42/22
Normen: EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG § 32 Abs 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 30.01.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung