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  • 27.03.2023 · Anhängiges Verfahren · UStG § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 · V R 18/22

    Durchschnittsbesteuerung, Forstwirtschaft, Behördliche Auflage, Einheitliche Leistung

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr

    Unterliegen Aufforstungsleistungen eines Land- und Forstwirts auf eigenen und verpachteten Grundstücken bei Gestattung der Angabe dieser Flächen als Ersatzaufforstungsflächen im Rahmen von den Auftraggebern von Behörden auferlegten Pflichten zur Ersatzaufforstung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG oder dem Regelsteuersatz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 18/22

    Normen: UStG § 24 Abs 1 S 1 Nr 3, EGRL 112/2006 Art 295 Abs 1 Nr 5

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger