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  • 27.03.2023 · Anhängiges Verfahren · AO § 191 · VII R 4/23

    Haftung, Geschäftsführer, Handelsregister, Ermessensentscheidung

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr

    1. Kann ein rechtmäßig bestellter formeller Geschäftsführer nach Wegfall seiner Eignung i.S. des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG weiterhin als Person gemäß § 34 AO angesehen werden?
    2. Inwieweit tritt ein Geschäftsführer bereits durch seine Eintragung im Handelsregister entsprechend § 35 AO nach außen hin auf?
    3. Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen an, wenn die Behörde – trotz vom FG festgestellter ausreichender Sachverhaltsermittlung – keine Kenntnis vom tatsächlichen Sachverhalt hatte und haben konnte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 4/23

    Normen: AO § 191, AO § 69, AO § 34, AO § 35, GmbHG § 6 Abs 2 S 2 Nr 3, AO § 5

    Rechtsmittelführer: Verwaltung