20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 20/22
Darlehensvertrag, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Vergleich
Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr
Handelt es sich bei Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? Handelt es sich bei der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags mit wechselseitigen Ansprüchen, um ein als steuerliche Einheit zu betrachtendes Rückabwicklungsverhältnis?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 20/22
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 32d Abs 1, BGB § 346, BGB § 357
Erledigt durch: Urteil vom 22.05.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger