21.04.2023 · Anhängiges Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 4/23
Verdeckte Gewinnausschüttung, Versorgungszusage, Verzinsung
Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr
Versorgungszusage - verdeckte GewinnausschüttungGibt es einen Höchstprozentsatz für die Verzinsung einer Versorgungszusage und hat die Herkunft der Mittel (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) auf die Höhe der zulässigen Verzinsung einen Einfluss?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 4/23
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a Abs 3 S 3
Rechtsmittelführer: Verwaltung