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  • 27.02.2025 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 1/23

    Gewerbesteuermessbetrag, Erweiterte Kürzung, Grundbesitzverwaltung, Forderung

    Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr

    1. Welche Anforderungen sind an eine Tätigkeit zu stellen, welche der Veräußerung des einzigen und letzten Grundstücks durch ein grundbesitzverwaltendes Unternehmen i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nachfolgt, damit dieses in zeitlicher Hinsicht nicht mehr i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und genutzt hat?

    2. Muss es sich dazu um eine für die Einkünfteerzielung und damit auch für die Gewerbesteuer relevante Tätigkeit handeln oder genügt auch das bloße Innehaben von ertraglosen Forderungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 1/23

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 2 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2024, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung