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  • 21.04.2023 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 1/23

    Gewerbesteuermessbetrag, Erweiterte Kürzung, Grundbesitzverwaltung, Forderung

    Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr

    1. Welche Anforderungen sind an eine Tätigkeit zu stellen, welche der Veräußerung des einzigen und letzten Grundstücks durch ein grundbesitzverwaltendes Unternehmen i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nachfolgt, damit dieses in zeitlicher Hinsicht nicht mehr i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und genutzt hat?
    2. Muss es sich dazu um eine für die Einkünfteerzielung und damit auch für die Gewerbesteuer relevante Tätigkeit handeln oder genügt auch das bloße Innehaben von ertraglosen Forderungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 1/23

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 2 Abs 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung