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  • 21.04.2023 · Anhängiges Verfahren · InsO § 55 Abs 4 · VII R 35/22

    Stromsteuer, Säumniszuschlag, Masseverbindlichkeit, Leistungsgebot

    Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr

    Stellen ausbleibende Stromsteuervorauszahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseverbindlichkeit dar?Können entsprechend entstandene Säumniszuschläge zur Stromsteuer eine Masseverbindlichkeit darstellen?Liegt nach § 55 Abs 4 InsO eine Ungleichbehandlung von Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und im Regelinsolvenzverfahren vor und damit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 35/22

    Normen: InsO § 55 Abs 4, AO § 254 Abs 1 S 1, StromStG § 8 Abs 6 S 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger