21.04.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 29/22 (XI R 16/18)
Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität
Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr
Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft:Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom 11.12.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 29/22 (XI R 16/18)
Normen: UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.01.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung