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  • 25.05.2023 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst e · III R 3/23

    Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Miete

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 3/23

    Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, EStG § 4 Abs 4, HGB § 247 Abs 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger