25.05.2023 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst e · III R 3/23
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Miete
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr
Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 3/23
Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, EStG § 4 Abs 4, HGB § 247 Abs 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger