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  • 22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · VI R 22/22

    Haftung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Beteiligung, Werbungskosten, Abfluss, Verfügungsmacht

    Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    1. Führt die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Haftender für Gesellschaftsschulden zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S. des § 17 EStG?2. Ist der Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (bspw. durch Beschlagnahmung) über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut maßgeblich für die zeitliche Zurechnung von Ausgaben i.S. des § 11 Abs. 2 EStG als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 22/22

    Normen: EStG § 17 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 29/22

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger