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  • 25.05.2023 · Anhängiges Verfahren · StromStG § 9 Abs 1 Nr 3 Buchst b · VII R 6/23

    Stromsteuer, Steuerbefreiung, Anlage

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Wird durch eine Fernsteuerbarkeit, welche grundsätzlich nur der Reduzierung der Stromerzeugung nach den Vorschriften des EEG dient, von räumlich voneinander entfernten Anlagen (BHKW) eine technische Verbindung hergestellt, welche zu einer Anlagenverklammerung nach § 12b Abs 2 StromStV führt? Inwiefern entspricht das Merkmal der "Fernsteuerbarkeit" damit dem des Merkmals "zum Zweck der Stromerzeugung zentral gesteuert"?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 6/23

    Normen: StromStG § 9 Abs 1 Nr 3 Buchst b, StromStV § 12b Abs 2, EGRL 2003/96 Art 21 Abs 5

    Rechtsmittelführer: Verwaltung