25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 · XI R 45/20
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Erstattungsanspruch, Abtretung
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr
1. War die Aufrechnung der an das FA abgetretenen Umsatzsteuernachforderungsansprüche mit Erstattungsansprüchen bzgl. Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag rechtsfehlerhaft?
2. War es rechtserheblich, dass nicht die Klägerin (Leistungsempfängerin), sondern ihre Organträgerin den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer gem. § 27 Abs. 19 UStG gestellt hat?
3. Wurden zivilrechtliche Ansprüche gegen die Klägerin, auf Grund der Einführung des § 27 Abs. 19 UStG, zu Unrecht gem. § 313 BGB hergeleitet und hätte die Beurteilung über das Bestehen der Umsatzsteuernachforderungsansprüche auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden müssen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 45/20
Normen: AO § 218, AO § 226, UStG § 27 Abs 19, BGB § 313
Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger