23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 13/23
Gewerbesteuer, Betriebsaufspaltung, Gewerbliche Einkünfte, Vermögensverwaltung, Kürzung, Personelle Verflechtung
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr
1. Liegt im streitgegenständlichen Fall eine umgekehrte Betriebsaufspaltung vor und geht mit ihr zwingend eine personelle Verflechtung einher?
2. Kann bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung im Zusammenhang mit § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG davon ausgegangen werden, dass das gewerbliche Gepräge der Tätigkeit der Betriebsgesellschaft auf die Besitzgesellschaft durchgreift, sodass die gewerblichen Einkünfte die bloße Vermögensverwaltung der Besitzgesellschaft überlagern und daher für die GewSt nur eine Kürzung des Gewinns nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Betracht kommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 13/23
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 1 S 5, GewStG § 9 Nr 1 S 1, EStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 22.02.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung