25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 6 · IV R 15/23
Tonnagebesteuerung, Schiff, Teilwert, Absetzung für Abnutzung, Bemessungsgrundlage, Wechsel der Gewinnermittlungsart
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr
Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die --ggf. bereits bis auf den Schrottwert abgeschriebenen-- Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen?
Das zuvor unter den Aktenzeichen IV R 39/16 geführte Verfahren wird nach Beendigung der Verfahrensunterbrechung unter dem Aktenzeichen IV R 15/23 fortgeführt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 15/23
Normen: EStG § 5a Abs 6, EStG § 7 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 27.07.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung