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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 6 · IV R 15/23

    Tonnagebesteuerung, Schiff, Teilwert, Absetzung für Abnutzung, Bemessungsgrundlage, Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr

    Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die --ggf. bereits bis auf den Schrottwert abgeschriebenen-- Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen?
    Das zuvor unter den Aktenzeichen IV R 39/16 geführte Verfahren wird nach Beendigung der Verfahrensunterbrechung unter dem Aktenzeichen IV R 15/23 fortgeführt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 15/23

    Normen: EStG § 5a Abs 6, EStG § 7 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 27.07.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung