22.06.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 6/23
Zinsen, Forderungsabtretung, Pflichtteilsverzicht, Zinssatz, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr
Kann auch im Falle einer Forderungsabtretung eines Gleichstellungsgeldes im Zusammenhang mit einem vor Eintritt des Erbfalls erklärten Pflichtteilsverzicht von einem unentgeltlichen Vorgang gesprochen werden mit der Folge, dass eine entgeltliche Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht gegeben wäre? Ist der für die Aufteilung von gestundeten Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil gemäß § 12 Abs. 3 BewG heranzuziehende Zinssatz von 5,5 % im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 6/23
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, BewG § 12 Abs 3, EStG § 32d Abs 1, BGB § 2317
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger