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  • 22.06.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 6/23

    Zinsen, Forderungsabtretung, Pflichtteilsverzicht, Zinssatz, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr

    Kann auch im Falle einer Forderungsabtretung eines Gleichstellungsgeldes im Zusammenhang mit einem vor Eintritt des Erbfalls erklärten Pflichtteilsverzicht von einem unentgeltlichen Vorgang gesprochen werden mit der Folge, dass eine entgeltliche Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht gegeben wäre? Ist der für die Aufteilung von gestundeten Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil gemäß § 12 Abs. 3 BewG heranzuziehende Zinssatz von 5,5 % im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 6/23

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, BewG § 12 Abs 3, EStG § 32d Abs 1, BGB § 2317

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger