21.07.2023 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 14/23
Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, GmbH, Erweiterte Kürzung, Immobilie, Gewerblicher Grundstückshandel
Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr
Können die von der Rechtsprechung benannten Beziehungen eines Steuerpflichtigen zur Immobilienwirtschaft (auch benannt als hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, branchenkundig, oder unter explizierter Berufsbenennung als Grundstücksmakler, Architekt, Bauunternehmer), für die Fragestellung, ob bei einer juristischen Person ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, Einfluss auf die von der Rechtsprechung entwickelten Fünf-Jahres-Zeiträume (Halte- und Verwertungszeitraum) nehmen, wenn diese Beziehungen zur Immobilienwirtschaft bei einem Organ der juristischen Person vorliegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 14/23
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung