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  • 21.07.2023 · Anhängiges Verfahren · UStG § 4 Nr 22 Buchst a · XI R 31/22

    Steuerfreiheit, Flugsport, Unterricht, Vorsteuer

    Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr

    Inwieweit erbringt der Revisionskläger, der als eingetragener Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung des Flugsports verfolgt, Leistungen, die nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfrei sind und insoweit einen Vorsteuerabzug ausschließen? Stellen der Flugsportunterricht und die Überlassung eines Propellerflugzeugs für den Flugsportunterricht gesonderte Leistungen oder eine einheitliche nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfreie Leistung dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 31/22

    Normen: UStG § 4 Nr 22 Buchst a, UStG § 15

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger