27.02.2025 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 22 Buchst a · XI R 31/22
Steuerfreiheit, Flugsport, Unterricht, Vorsteuer
Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr
Inwieweit erbringt der Revisionskläger, der als eingetragener Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung des Flugsports verfolgt, Leistungen, die nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfrei sind und insoweit einen Vorsteuerabzug ausschließen? Stellen der Flugsportunterricht und die Überlassung eines Propellerflugzeugs für den Flugsportunterricht gesonderte Leistungen oder eine einheitliche nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfreie Leistung dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 31/22
Normen: UStG § 4 Nr 22 Buchst a, UStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger