27.02.2025 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52 Abs 2 · II R 11/23
Videokonferenz, Mündliche Verhandlung, Ausschluss, Öffentlichkeit, Grunderwerbsteuer, Anteilsübertragung, Vertrauensschutz
Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2023, 12:11 Uhr
1. Ist bei Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 FGO die Übertragung der mündlichen Verhandlung nach § 91a FGO statthaft?
2. Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
Durfte die Klägerin zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 11/23
Normen: FGO § 52 Abs 2, FGO § 91a, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger