21.09.2023 · Anhängiges Verfahren · ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 18/23
Schenkungsteuer, Familienwohnheim
Letzte Änderung: 21. September 2023, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2023, 12:11 Uhr
Ist im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 18/23
Normen: ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4a
Rechtsmittelführer: Verwaltung