21.09.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 14/23
Genussrecht, Zinsen, Leistungsaustausch, Kapitalvermögen, Arbeitsverhältnis, Veranlassungszusammenhang, Mitarbeiterbeteiligung
Letzte Änderung: 21. September 2023, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2023, 12:11 Uhr
Qualifizierung von Genussrechtsschüttungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen1. Sind die Erbringung eines Genussrechtskapitals aus eigenem Vermögen, das Tragen eines effektiven Verlustrisikos und das Zustehen der Erträge auch bei krankheitsbedingtemV Ausfall oder Elternzeit im gesamten Geschäftsjahr gewichtige Aspekte, die gegen eine Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis sprechen?2. Ist die Marktüblichkeit der Verzinsung eines Genussrechtskapitals als Kriterium bei der Frage, ob eine Kapitalbeteiligung des Arbeitnehmers den gesamten Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abbildet, anhand der vereinbarten Zinsbandbreite und nicht anhand der konkret erzielten Rendite zu beurteilen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 14/23
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger