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  • 25.10.2023 · Anhängiges Verfahren · UStG § 4 Nr 2 · V R 12/23

    Seeschifffahrt, Steuerbefreiung, Mittelbare Leistung, Vorstufenbefreiung, Vermietung

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr

    Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die SeeschifffahrtIst die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können? Oder genügt es für den Zweck der Vorstufenbefreiung, wenn eine Leistung auf der Vorstufe "ihrem Wesensgehalt nach vollumfänglich in eine Leistung der nachfolgenden Stufe" eingeht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 12/23

    Normen: UStG § 4 Nr 2, UStG § 8 Abs 1 Nr 5

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger