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  • 23.11.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 · III R 20/23

    Kindergeld, Selbstunterhalt, Behinderung, Sozialleistung, Bedarfsgemeinschaft

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr

    Darf die Berechnung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt die nach §§ 2, 3 EStG ausgewiesenen und zugeflossenen Einkünfte und Bezüge zu Grunde legen oder sind sozialrechtliche Regelungen ausschlaggebend, die einem behinderten Kind als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Bedarf zuweisen, der zur Ausweisung eines höheren Leistungsbetrags führt, als ein Kind hätte, würde es nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 20/23

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, SGB 2 § 9 Abs 2, EStG § 2, EStG § 3

    Rechtsmittelführer: Verwaltung