23.01.2024 · Erledigtes Verfahren · DSGVO Art 15 · IX R 25/23
Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftsrecht, Außenprüfung
Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr
1. Umfasst Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Auskunftsanspruch auf die beim Betroffenen erhobenen Daten, wenn dem Betroffenen klar ist, welche Daten der Verantwortliche über ihn hat, namentlich, weil der Betroffene diese selbst im Rahmen eines bestimmten, klar abgrenzbaren Verwaltungsverfahrens in Steuersachen dem Verantwortlichen überlassen hat?
2. Knüpft die Vorlagepflicht gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO lediglich an die Auskunftspflicht gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO an oder reicht sie weiter als diese?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 25/23
Normen: DSGVO Art 15
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Verwaltung