21.12.2023 · Anhängiges Verfahren · AO § 233a · X R 11/23
Zinsfestsetzung, Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Gesamtschuldner
Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2023, 13:04 Uhr
Auswirkung eines Antrags auf Durchführung von Einzelveranlagungen auf bereits im Zusammenhang mit Zusammenveranlagungen festgesetzte Zinsen:Bleiben die bis zum Antrag auf Durchführung der Einzelveranlagung aufgelaufenen Zinsen weiterhin festgesetzt, mit der Folge, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin hierfür in Anspruch genommen werden kann, obwohl die Einkünfte zu 100 v.H. auf den Ehemann verteilt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 11/23
Normen: AO § 233a, EStG § 26, EStG § 26a
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger