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  • 23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 3c Abs 2 · IV R 25/22

    Holding, Konzern, Bilanz, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr

    Stehen die bei einer Holdinggesellschaft angefallenen Konzernabschlusskosten im Sinne von § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Beteiligungserträgen mit der Folge, dass sie nur anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 25/22

    Normen: EStG § 3c Abs 2, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 56

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger