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  • 23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · DBA CHE Art 15 Abs 1 · VI R 28/22

    Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Pilot, Schweiz

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr

    Ist es für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit eines im Inland ansässigen Flugzeugführers eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens an Bord eines Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010 als in der Schweiz ausgeübt gilt, ausreichend, dass der internationale Flug in der Schweiz beginnt oder endet?Werden Tätigkeiten, die nicht an Bord eines Luftfahrzeuges, sondern auf dem Boden erbracht werden, wenn die Tätigkeit der Arbeit an Bord dient oder der eigentlichen Arbeit an Bord inhaltlich verbunden sind, bei Tätigkeiten im internationalen Flugverkehr i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010 als in der Schweiz ausgeübt angesehen, wenn der Flug in der Schweiz beginnt oder endet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 28/22

    Normen: DBA CHE Art 15 Abs 1, DBA CHE Art 15 Abs 3, DBA CHE Art 24 Abs 1 Nr 1 S 1 Buchst d

    Rechtsmittelführer: Verwaltung