23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · KStG § 27 Abs 1 S 1 · VIII R 22/22
Einlagekonto, Wirtschaftliche Neugründung, Stammeinlage, Kapitalrücklage
Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr
Ist die erneute Leistung der Stammeinlage im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung im Rahmen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos als nicht bestandserhöhende Leistung in das Nennkapital zu qualifizieren oder handelt es sich um eine nicht (zusätzlich) in das Nennkapital erbrachte Leistung, die den festzustellenden Bestand im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG erhöht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 22/22
Normen: KStG § 27 Abs 1 S 1, KStG § 28 Abs 2, AktG § 23, AktG § 36a, AktG § 54, AktG § 222
Rechtsmittelführer: Verwaltung