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  • 23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · KStG § 27 Abs 1 S 1 · VIII R 22/22

    Einlagekonto, Wirtschaftliche Neugründung, Stammeinlage, Kapitalrücklage

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr

    Ist die erneute Leistung der Stammeinlage im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung im Rahmen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos als nicht bestandserhöhende Leistung in das Nennkapital zu qualifizieren oder handelt es sich um eine nicht (zusätzlich) in das Nennkapital erbrachte Leistung, die den festzustellenden Bestand im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG erhöht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 22/22

    Normen: KStG § 27 Abs 1 S 1, KStG § 28 Abs 2, AktG § 23, AktG § 36a, AktG § 54, AktG § 222

    Rechtsmittelführer: Verwaltung