23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 3 Nr 12 S 2 · VIII R 29/23
Aufwandsentschädigung, Ehrenamtliche Tätigkeit, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Sonderbetriebseinnahme, Aufwendungen, Nachweis
Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr
Ist eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen? Ist die Höhe der anteiligen betrieblichen Fixkosten einer Freiberuflerpraxis, in der ein Steuerpflichtiger während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht tätig sein kann, zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einen gegenüber der (steuerfreien) Aufwandsentschädigung höheren steuerlich anzuerkennenden Aufwand nachweisen will?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 29/23
Normen: EStG § 3 Nr 12 S 2, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger