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  • 23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 195 · IX R 30/22

    Prüfungsanordnung, Nichtigkeit, Feststellungsklage, Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr

    Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für NichtigkeitsfeststellungsklageZuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)?2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 30/22

    Normen: AO § 195, AO § 16, AO § 125, EStG § 50a, FGO § 41 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung