23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 24/23
Altersvorsorge, Entnahme, wohnungswirtschaftliche Verwendung, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Zeitpunkt
Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr
Liegt eine förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 92a Absatz 1 Satz 5 EStG in der für den Entnahmezeitpunkt maßgeblichen Fassung auch dann vor, wenn das zu tilgende Darlehen zur Anschaffung/Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommen wurde und nach Umschuldungen und Verkauf dieser Wohnung mit dem an die Bank verpfändeten Verkaufserlös die im Entnahmezeitpunkt selbstgenutzte Wohnung angeschafft wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 24/23
Normen: EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92a Abs 1 S 5
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger