Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 231 · III R 46/22

    Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung, Verjährung, Änderungsbescheid

    Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr

    Leben die bereits in 2005 zahlungsverjährten Steueransprüche (1985) für die keinerlei verjährungsunterbrechende Maßnahmen (§ 231 AO) ausgebracht wurden, wieder auf, wenn die Einkommensteuerfestsetzung des betreffenden Jahres in 2016 geringfügig zu Gunsten des Stpfl. geändert wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 46/22

    Normen: AO § 231, AO § 218 Abs 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Verwaltung