22.02.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15b Abs 1 S 1 · IV R 13/23
Personengesellschaft, Steuerstundungsmodell, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, Bagatellgrenze, Fondsgesellschaft
Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr
Sind die Initiatoren eines geschlossenen Fonds (hier Windkraftfonds) im Hinblick auf die Frage, ob ein Steuerstundungsmodell vorliegt, ebenso wie die übrigen Anleger zu behandeln, wenn sie der modellhaft vorgefertigten Gemeinschaftskonstruktion zu denselben Bedingungen wie diese beigetreten sind? Sind Sonderabschreibungen in verfassungskonformer Auslegung des § 15b Abs. 3 EStG nicht in die Berechnung der Nichtaufgriffsgrenze einzubeziehen mit der Folge, dass kein Steuerstundungsmodell vorliegt, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags beruhen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 13/23
Normen: EStG § 15b Abs 1 S 1, EStG § 15b Abs 2, EStG § 15b Abs 3, EStG § 15b Abs 4, EStG § 7g Abs 3
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger