22.02.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 2 · IV R 19/23
Eigentumswohnung, Anschaffungskosten, Aktivierung, Zurechnung, Verwaltungsvermögen, Rückstellung, Instandhaltung, Wirtschaftsgut
Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr
Ändert § 10 Abs. 7 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes 2007, wonach das Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, etwas an dem Grundsatz, dass ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der WEG gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren muss? Steht die Rechtsprechung des II. Senats des BFH, nach der der auf die anteilige Instandhaltungsrückstellung entfallende Kaufpreis die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung nicht mindert, der Aktivierung entgegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 19/23
Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2, WoEigG § 10 Abs 7, WoEigG § 21 Abs 5 Nr 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger