22.02.2024 · Anhängiges Verfahren · DSGVO Art 15 · IX R 28/23
Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftsrecht, Außenprüfung
Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr
1. Umfasst Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Auskunftsanspruch auf die beim Betroffenen erhobenen (im konkreten Fall vom Betroffenen im Rahmen der Außenprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen) und darüber hinaus vom Finanzamt erzeugten (generierten) Daten?
2. Knüpft die Vorlagepflicht gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO lediglich an die Auskunftspflicht gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO an oder reicht sie weiter als diese?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 28/23
Normen: DSGVO Art 15
Rechtsmittelführer: Verwaltung